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Unverständlich: Ständerat will den neuen Leistungserbringer

Der Ständerat hat am 13. Juni 2024 entschieden, den neuen Leistungserbringer «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» wieder ins KVG aufzunehmen.

Netzwerke als neuer Leistungserbringer, die en détail vom Gesetzgeber und den Behörden reguliert werden, schränken den Gestaltungsspielraum der Akteure unnötig ein. Damit wird die integrierte Versorgung nicht verbessert, sondern im Gegenteil behindert. Die aktuell erfolgreichen alternativen Versicherungsmodelle sollen weiterentwickelt werden. Dazu braucht es EFAS und finanzielle Anreize in Form eines differenzierten Selbstbehaltes, damit künftig vermehrt auch ältere und chronisch kranke Menschen ein alternatives Versicherungsmodell wählen. Damit erreicht man ohne unnötige Bürokratie den grössten Effekt und stärkt die Innovation im Bereich der alternativen Versicherungsmodelle.

Nun muss der Nationalrat und seine vorberatende Kommission unbedingt an seinem vernünftigen Entscheid vom 13. April 2023 festhalten und weiterhin auf die Einführung eines neuen Leistungserbringers «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» verzichten. Ein mögliches Einlenken wäre aus obigen Gründen fatal – medswissnet bleibt am Thema dran, führt Gespräche und klärt auf, so dass der Nationalrat hoffentlich an seinem Kurs festhält. 

Ramona Meyer-Brotschi, Geschäftsführerin

Bild: © Steve Roberts / Dreamstime

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